
Declaratio sententiae (lat.), im frühern Prozeßrecht die Erläuterung eines dunkeln, mehrdeutigen oder unbestimmten gerichtlichen Erkenntnisses durch den Richter, welcher dasselbe erteilt hat. Eine solche konnte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom Richter jederzeit von Amts wegen vorgenommen, aber auch von den Parteien mittels besondern Dek...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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